Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von EU-Bürgern

In vielen EU-Mitgliedstaaten schützt das Gesetz das Recht eines Paares, zusammen zu sein. Was passiert also, wenn ein italienischer Ehepartner mit seinem ausländischen Ehepartner nach Italien ziehen möchte? Dieser Artikel soll Ihnen einige nützliche Informationen zur italienischen Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner geben.

Im Wesentlichen, wenn ein Paar will nach Italien bewegen, gesetzlich, in der Regel die nicht– italienischen Ehepartner nur in der Lage sein zu verbringen 3 Monate in Italien auf einem Touristenvisum. Wenn der ausländische Ehepartner jedoch länger bleiben möchte, muss er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen .

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Die italienische Heiratsurkunde. Dies wird von der Gemeinde ausgestellt, in der der italienische Ehegatte bei der AIRE registriert ist
  • Die Reisepässe der Ehegatten
  • Passfotos

Sie müssen auch eine Gebühr von 16 Euro entrichten. Es ist wichtig, dass die Vitaldaten des nicht–italienischen Ehepartners – einschließlich der Ausweise – keine Diskrepanzen aufweisen; Zum Beispiel muss der Name des Ehepartners auf der Geburtsurkunde mit dem auf der Heiratsurkunde übereinstimmen.

Sobald das Paar in Italien ist, muss der italienische Ehepartner zur Gemeinde gehen, um sich als Einwohner anzumelden . Da der Prozess bis zu zwei Monate dauern kann und der italienische Ehepartner nur 3 Monate in Italien bleiben kann, ist es ratsam, dass sich der italienische Ehepartner bei seiner Ankunft als Einwohner seiner Gemeinde anmeldet. Wenn sie ansässig geworden sind, kann der nicht–italienische Ehegatte mit dem Antragsverfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) beginnen. Wenn sich das Paar scheiden lässt oder der italienische Ehegatte stirbt oder Italien innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehegatten verlässt, kann sich der nicht italienische Ehegatte nicht mehr in Italien aufhalten. Im Gegensatz dazu kann der nicht–italienische Ehegatte, wenn einer der oben genannten Umstände nach 5 Jahren eintritt, mit einer anderen Aufenthaltserlaubnis in Italien bleiben, die rechtlich nicht mehr an die Ehe mit einem italienischen Staatsbürger gebunden ist.

Was ist, wenn der Ehepartner italienischer Abstammung noch keine italienische Staatsbürgerschaft erhalten hat?

Die Umstände, die wir bisher besprochen haben, gelten für Personen, die einen italienischen Staatsbürger geheiratet haben. Aber was passiert mit denen, die mit jemandem verheiratet sind, der im Begriff ist, die italienische Staatsbürgerschaft in Italien zu beantragen?

In den meisten Fällen erlaubt die italienische Regierung nur der Person, die die Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragt (jure sanguinis), sich während des gesamten Bewerbungsprozesses in Italien aufzuhalten, während der nicht–italienische Ehepartner im Allgemeinen nicht während des gesamten Prozesses in Italien bleiben darf. In einigen Gebieten Italiens kann der nicht-italienische Ehegatte jedoch auch aus familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Was sind schließlich die Unterschiede zwischen Wohnsitz und Beantragung der Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Um die Staatsbürgerschaft durch Heirat zu beantragen, müssen Sie einige Jahre warten, bevor Sie einen Antrag stellen (2 Jahre ab dem Datum der Heirat, wenn das Paar in Italien wohnt, 3 Jahre, wenn sie im Ausland wohnen). Es beinhaltet auch das Bestehen eines Sprachtests und einer Strafregisterprüfung. Schließlich kann es 2 Jahre dauern (die auf maximal 3 Jahre verlängert werden können), um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Auf der anderen Seite ist die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ein viel schnellerer Prozess.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen ein grundlegendes Verständnis für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vermittelt hat. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns unter zu kontaktieren.

Über den Autor

Marco Permunian ist Experte für Fragen des italienischen Staatsbürgerschaftsrechts mit Wohnsitz in Los Angeles, CA und Rovigo, Italien. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Ferrara in Italien und arbeitet derzeit für ICA, ein führendes Unternehmen, das amerikanische Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft ausstattet. Marco ist ein häufiger Gastredner bei Veranstaltungen und Kongressen über die doppelte Staatsbürgerschaft der USA und Italiens.

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