Hundebiss Haftung: Indiana Statuten und Rechtsprechung

Unsere Indiana Hundebiss Anwälte verlassen sich auf die folgenden Indiana Statuten und Rechtsprechung, um die Nuancen der Hundebiss Gesetz in Indiana zu verstehen. Das Verständnis dieser Informationen kann für Ihren Fall sehr wichtig sein.

Indiana Code § 15-20-1-3

Dieses Gesetz definiert die Elemente, die Hundebesitzern eine Haftung bei Hundebissen auferlegen. Die Haftung wird auferlegt, wenn ein Hund ohne Provokation eine Person beißt, die friedlich handelt und sich an einem Ort befindet, an dem der Hundebesitzer eine Sorgfaltspflicht hat. Das Indiana-Statut besagt weiter, dass ein Hundebesitzer in Indiana haftet, auch wenn sich der Hund zuvor noch nie bösartig verhalten hat. In den Kommentaren des Statuts wird erläutert, dass einem Hundebesitzer die absolute Pflicht auferlegt wird, die Verletzung eines anderen durch Hundebiss zu verhindern, wenn sich das Opfer rechtmäßig auf seinem Grundstück befindet oder wenn der Hund die Person an einem öffentlichen Ort beißt. Darüber hinaus schuldet ein Hundebesitzer einem Eindringling die Pflicht, seinen Hund nicht fahrlässig auf seinem Grundstück einzusperren.

Plesha v. Edmonds, 717 N.E.2d 981 (Ind. Ct. App. 1999)

Dieser Fall veranschaulicht die Pflicht, die ein Hundebesitzer einem Eindringling schuldet. In diesem Fall schneiden Nachbarschaftskinder routinemäßig über das Grundstück von Pleashas, um zu einem Softballfeld in der Nachbarschaft zu gelangen. Die Pleashas waren sich dessen bewusst und erlaubten es weiterhin. Eine Bezirksverordnung verlangte, dass Hunde entweder an der Leine, an der Kette oder in einem Zaun auf dem Grundstück des Hundebesitzers gehalten werden. Die Pleshas hatten keinen Zaun, sondern erlaubten ihrem Hund, ihr Eigentum frei zu durchstreifen. Als eines der Kinder aus der Nachbarschaft vom Hund der Pleshas gebissen wurde, als sie zum Softballfeld durchschnitten, wurden die Pleshas für die Verletzungen des Kindes haftbar gemacht. Dieser Fall macht deutlich, dass, wenn eine lokale Verordnung die Beschränkung des eigenen Hundes regelt und diese Verordnung verletzt wird, was zu Verletzungen führt, das Gericht den Hundebesitzer wahrscheinlich für fahrlässig halten wird.

Stewart v. Stadt Indianapolis, 798 N.E. 2d 863 (Ind. Ct. App. 2003)

In diesem Fall wird erörtert, was ein Eigentümer tun muss, um seinen Hund ordnungsgemäß einzuschränken. In diesem Fall hielten die Stewarts ihren Hund in ihrer Garage, wobei die Tür kaum geknackt war, damit Luft strömen konnte. Ein Kind aus der Nachbarschaft versuchte, unter das rissige Garagentor zu kriechen und wurde vom Stewarts-Hund gebissen. Die Stadt Indianapolis reichte Klage gegen die Stewarts wegen Verstoßes gegen eine lokale Verordnung ein, die die Beschränkung von Hunden regelte. Das Gericht befasste sich mit der wörtlichen Definition des Wortes „Beschränkung“ und stellte fest, dass die Stewarts ihren Hund tatsächlich ordnungsgemäß eingeschränkt hatten, weil der Hund ihrem Eigentum nicht entkommen konnte.

Kessel gegen State Automobile Mutual Ins. Co., 871 N.E.2d 335 (Ind. Ct. App. 2007)

Dieser Fall befasst sich damit, wer für die Verletzungen eines Hundebissopfers bezahlt. In Fällen, in denen ein Hundebesitzer versichert ist, zahlt die Versicherung für die Verletzungen. Jedoch kann ein Gericht eine Einzelperson bestellen, um für die Verletzungen eines Hundebissopfers zu zahlen. Das Problem bei der Bestellung einer Person zu zahlen, ist, dass, wenn sie kein Geld oder Vermögen haben, es Monate oder Jahre dauern kann, bis der Geschädigte jemals bezahlt wird.

In der Regel wird der Versicherungsträger des Hundebesitzers versuchen, Lücken in seinen Policen zu finden, damit er nicht zahlen muss. In diesem Fall verwendete der Haftpflichtversicherungsträger das Kleingedruckte in seiner Police, um zu argumentieren, dass er nicht haftbar sei, weil der Biss „im Zusammenhang mit einem Geschäft auf dem Grundstück“ aufgetreten sei.“ Diese Sprache, kombiniert mit den einzigartigen Umständen des Falles, führte das Gericht zu der Feststellung, dass die Versicherungsgesellschaft nicht verantwortlich war.

Baker v. Wetter ex rel. Wetter, 714 N.E.2d 740 (Ind. Ct. App. 1999)

Manchmal kann sich eine durch einen Hundebiss verletzte Person vom Vermieter erholen, dessen Hund des Mieters die Verletzung verursacht hat. Dieser Fall veranschaulicht, was die verletzte Person zeigen muss, um zu beweisen, dass der Vermieter verantwortlich ist. Damit der Vermieter haftbar gemacht werden kann, muss der Geschädigte nachweisen, dass (1) der Vermieter die Kontrolle über das Eigentum ausgeübt hat und (2) der Vermieter von der bösartigen Neigung des Hundes wusste. In diesem Fall wusste der Vermieter, dass der Hund oft entkam und Menschen jagte, aber er war sich keines bösartigen Verhaltens bewusst. Dieser Fall ist wichtig, weil das Gericht den Begriff „bösartiges Verhalten“ als „Neigung oder Tendenz eines Tieres zu Handlungen definiert hat, die die Sicherheit von Personen oder Eigentum in einer bestimmten Situation gefährden könnten.“ Die Tat des Tieres, nicht der Geist des Tieres, bestimmt die Neigung.

Bitte beachten Sie, dass das Material 2Keller.com dient nur zu Informationszwecken, ist allgemeiner Natur und ist nicht dazu gedacht und sollte nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung in Bezug auf ein bestimmtes Problem oder einen tatsächlichen Umstand herangezogen werden. Diese Informationen sind auch nicht dazu gedacht, eine Anwalts-Mandanten-Beziehung zwischen Ihnen und der Kanzlei herzustellen. Daher sollten Sie sich telefonisch oder persönlich mit einem Hundebissanwalt in Verbindung setzen, falls Sie Rechtsberatung in Bezug auf eine Hundebissangelegenheit wünschen.

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