Ischämische Herzkrankheit oder koronare Herzkrankheit betrifft mehr als fünf Millionen Amerikaner. Ischämische Herzkrankheit tritt auf, wenn sich Plaque allmählich in den Arterien ansammelt und den Blutfluss zum Herzen verringert. Dies verhungert das Herz von Sauerstoff und verursacht Angina pectoris oder Schmerzen in der Brust. Ischämische Herzkrankheit ist eine der Hauptursachen für Herzinfarkte und die häufigste Todesursache in den Vereinigten Staaten.
Wenn Sie ein Veteran der Vietnam-Ära sind und an einer ischämischen Herzkrankheit leiden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Veteranenverwaltung. Im Jahr 2009 erkannte die VA, dass die Exposition gegenüber Agent Orange das Risiko einer ischämischen Herzerkrankung erhöht. Veteranen, die während ihres Militärdienstes Agent Orange oder anderen Herbiziden ausgesetzt waren, haben möglicherweise Anspruch auf eine VA-Invaliditätsentschädigung und Gesundheitsdienste für ischämische Herzerkrankungen, ohne einen Zusammenhang zwischen ihrer Krankheit und ihrem Militärdienst nachweisen zu müssen. Diese Veteranen können das Fast Track Claims Processing-System der VA verwenden, wenn sie Leistungen beantragen.
Leider werden viele Veteranen, die Anspruch auf Leistungen haben, fälschlicherweise abgelehnt oder erhalten eine niedrigere Behinderungsbewertung, als sie verdienen. Wenn Ihnen VA-Leistungen wegen ischämischer Herzkrankheit verweigert wurden, ist es eine gute Idee, sich an einen Anwalt für Veteranenleistungen in Dallas zu wenden. Ein erfahrener Anwalt wird Ihnen helfen, Berufung einzulegen, damit Sie die Vorteile erhalten, die Sie verdienen. Um eine kostenlose Beratung zu vereinbaren, wenden Sie sich an Morgan &Weisbrod unter 800-800-6353.
Veteranen, die an einer ischämischen Herzkrankheit leiden, haben möglicherweise auch Anspruch auf Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit (SSDI). Unsere Anwälte für Behinderungen in Dallas können Ihnen auch bei Ihrem Antrag auf soziale Sicherheit behilflich sein.
von Paul B. Burkhalter Managing Partner von Morgan & Weisbrod, Vorstand für Sozialversicherungsrecht.