Kentucky River Regionalgefängnis Informationen.
Das Kentucky River Regional Jail ist ein Regionalgefängnis in 200 Justice Dr in Hazard, KY im Perry County. Dieses Mittel- bis Hochsicherheitsgefängnis wird von der Kentucky Department of Corrections in Verbindung mit lokalen Strafverfolgungsbehörden aus den umliegenden Landkreisen wie Perry County Sheriff betrieben, um Insassen zu halten, die wegen eines Verbrechens in diesem Staat verurteilt und verurteilt wurden. Die hier untergebrachten Insassen werden nach ihrem Sorgerechtsniveau untergebracht (bestimmt durch eine Reihe von Faktoren, einschließlich der Länge ihrer Strafe und der Vorstrafen). Es gibt praktikable Bildungs- und Berufsausbildungsprogramme für alle Insassen, insbesondere solche, die die Bereitschaft zeigen, neue Dinge zu lernen, die sie auf ein besseres Leben vorbereiten, wenn sie freigelassen werden. Kentuckys Mission ist es, den Täter zu fördern und darauf vorzubereiten, in besserer Verfassung zu gehen als bei seiner Ankunft, ihnen die beste Chance zu geben, nie wieder zu kommen und somit die Rückfallquote des Staates zu senken. Diese Einrichtung erfüllt die meisten Bedürfnisse des Insassen, einschließlich Ernährung, Gesundheit, Fitness, Bildung, religiöse Praktiken, Unterhaltung und viele andere. Die meisten regionalen Gefängnisse werden in einem Top-Zustand gehalten, da sie ständig strengen Inspektionen unterzogen werden und eine saubere Aufzeichnung führen möchten, um Regierungsverträge aufrechtzuerhalten.
Kentucky River Regional Gefängnis Visitation Informationen.
Besuchszeiten und Regeln – Besuchszeiten für das Regionalgefängnis Kentucky River sind Besuchszeiten für das Regionalgefängnis Kentucky River. Für Wegbeschreibungen rufen Sie 606-436-0622
Keine Handys, Sie werden vor dem Besuch durchsucht. KEINE persönlichen Gegenstände. Personen unter Bewährung, Bewährung, oder andere Gemeinschaftskorrekturen Aufsicht müssen die Erlaubnis sowohl ihrer individuellen Aufsichtsbehörde und der Superintendent vor einem Besuch erhalten. Ein solcher Besuch wird normalerweise nicht genehmigt.
Wenn der Besucher unter 18 Jahre alt ist und ein Familienmitglied des Insassen ist, muss er von einem erwachsenen Familienmitglied oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, um ein Mitglied der Großfamilie des Insassen einzuschließen. Wenn der Besucher unter 18 Jahre alt ist und kein Familienmitglied des Insassen ist, muss der minderjährige Besucher von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden..