Kohls Misclassifies Assistant Store Manager als von Überstunden befreit, Klage behauptet

Neu ClassAction.org ? Lesen Sie unseren Newswire Disclaimer

Kohl’s Department Stores, Inc. und Kohls Unternehmen steht vor einer vorgeschlagenen Sammelklage, die behauptet, der Einzelhändler habe es versäumt, den stellvertretenden Filialleitern angemessene Überstundenlöhne zu zahlen.

Die Klage wurde von einem ehemaligen Kohl-Mitarbeiter eingereicht und behauptet, das Kaufhaus stufte Assistant Store Manager (ASMs) fälschlicherweise als von der Zahlung von Überstunden befreit ein, obwohl den Mitarbeitern Nicht-Management-Arbeit zugewiesen wurde, die mehr als 50 Prozent ihrer Zeit in Anspruch nimmt, eng überwacht wird und „nur wenig mehr“ bezahlt wird als nicht befreite Arbeitnehmer.

Obwohl Assistant Manager in der Regel für 45 Stunden oder mehr pro Woche geplant sind — und über 50 während der Ferienzeit — Kohls „plant so wenig Stundenpersonal“, dass Assistant Manager oft zwischen 50 und 60 Wochenstunden ohne Überstundenvergütung arbeiten müssen, behauptet der Fall.

Kohl’s betreibt ungefähr 25 Geschäfte in Massachusetts, einschließlich des Standorts Framingham, an dem der Kläger zwischen Februar 2016 und Juli 2018 gearbeitet hat, heißt es in der Klage. Laut der Beschwerde erfüllen die stellvertretenden Manager in jedem Kohl-Geschäft im Wesentlichen die gleichen nicht befreiten Aufgaben, einschließlich Entladen von Lastwagen, Auspacken von Waren, Ausfüllen von Online-Bestellungen, Bevorratung von Regalen, Durchführung des Kundendienstes und Betrieb von Registrierkassen, obwohl sie verschiedenen Abteilungen zugeordnet sind.

In dem Fall wird behauptet, dass alle stellvertretenden Manager als von der Zahlung von Überstunden befreit eingestuft werden, „unabhängig davon, in welchem Bundesstaat, in welcher Größe oder in welcher Art von ASM“, und ein pauschales Wochengehalt erhalten, das keine Entschädigung für Arbeitsstunden von mehr als 40 Stunden pro Woche enthält.

Um Lohnbudgets zu erfüllen und die stündlichen Lohnkosten niedrig zu halten, verlangt Kohls, dass ASMs stündliche Arbeit verrichten, die normalerweise nicht befreiten Mitarbeitern zugewiesen wird, heißt es in der Klage.

„Es hat dies teilweise getan, indem es stündliche Mitarbeiter vor dem Ende ihrer Schicht nach Hause geschickt und sie nicht ersetzt hat, wenn sie gerufen haben“, heißt es in der Beschwerde. „Kohls verlangt dann, dass das ASMs die stündlichen Aufgaben der stündlichen Mitarbeiter erledigt, die geplant waren, aber früh nach Hause geschickt oder nicht ersetzt wurden.“

Die Praxis der Beklagten, ASMs zu verpflichten, stündliche Aufgaben der Mitarbeiter zu erfüllen, führt häufig dazu, dass sie mehr als ihre geplanten 45 Stunden pro Woche einsetzen, behauptet der Fall und fügt hinzu, dass, während Assistant Store Manager sind verpflichtet, einige Führungsaufgaben zu erfüllen, Diese Aufgaben sind Routine und „eng und direkt überwacht“ von ihren Vorgesetzten.

„ASMs haben keinen wesentlichen Ermessensspielraum bei der Verwaltung, und ihre Managementarbeit ist nicht wichtiger als ihre Nicht-Managementarbeit“, heißt es in der Beschwerde.

Dem Fall zufolge „erlaubt das Gesetz Arbeitgebern nicht, Arbeitnehmer als befreite Führungskräfte einzustufen, es sei denn, ihre Hauptaufgabe ist das Management.“ Kohls hat daher vorsätzlich die stellvertretenden Filialleiter “ in bewusster Missachtung“ ihres Rechts, eineinhalb Überstundenlöhne zu erhalten, falsch klassifiziert, heißt es in der Klage.

Ursprünglich in Massachusetts eingereicht, wurde die Klage kürzlich an das Eastern District Court in Wisconsin übertragen.

Erhalten Sie Neuigkeiten zu Sammelklagen in Ihren Posteingang – melden Sie sich an für ClassAction.org Newsletter hier.

Dieser Browser unterstützt keine PDFs. Bitte laden Sie das PDF herunter, um es anzuzeigen: PDF herunterladen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.