Kentucky Revised Statutes (K.R.S.)
Titel L. Kentucky Strafgesetzbuch
Kapitel 503. Allgemeine Rechtfertigungsgrundsätze
503.060 Unsachgemäße Anwendung körperlicher Gewalt zum Selbstschutz.
Ungeachtet der Bestimmungen von KRS 503.050 ist die Anwendung körperlicher Gewalt durch einen Beklagten
auf eine andere Person nicht gerechtfertigt, wenn:
(1) Der Beklagte widersetzt sich einer Verhaftung durch einen Friedensoffizier, der anerkannt ist, dass er unter
Farbe der offiziellen Autorität handelt und nicht mehr Gewalt anwendet, als vernünftigerweise erforderlich ist, um
die Verhaftung zu bewirken, obwohl die Verhaftung rechtswidrig ist; oder
(2) Der Beklagte provoziert mit der Absicht, der anderen Person den Tod oder eine schwere Körperverletzung zuzufügen
anwendung physischer Gewalt durch eine andere Person; oder
(3) Der Beklagte war der ursprüngliche Angreifer, mit der Ausnahme, dass seine Anwendung körperlicher Gewalt auf
die andere Person unter diesen Umständen gerechtfertigt ist, wenn:
(a) Seine anfängliche körperliche Gewalt war nicht tödlich und die vom anderen zurückgegebene Kraft ist
so, dass er glaubt, sich in unmittelbarer Todesgefahr zu befinden oder schwer
körperverletzung; oder
(b) Er zieht sich aus der Begegnung zurück und teilt der anderen
Person wirksam seine Absicht mit, dies zu tun, und diese setzt dennoch die
Anwendung rechtswidriger körperlicher Gewalt fort oder droht damit.