Abtreibung

Akzeptable Umstände

Das Leben der Mutter retten

Das jüdische Gesetz erlaubt Abtreibung, um das Leben der Mutter zu retten – tatsächlich besteht es auf einer Abtreibung, wenn dies notwendig ist, um die Mutter zu retten.

Dies liegt daran, dass das Leben der Mutter Vorrang vor dem Leben des Fötus hat.

Die Gefahr für die Mutter muss klar und erheblich sein, und die Abtreibung kann nicht im allerletzten Stadium der Schwangerschaft erfolgen.

Die Mischna besagt, dass bei Gefahr für das Leben der Mutter eine Abtreibung in jedem Stadium von der Empfängnis bis zum Auftauchen des Kopfes des Kindes durchgeführt werden kann:

Wenn eine Frau (lebensbedrohliche) Schwierigkeiten bei der Geburt hat, zerstückelt man den Embryo in ihr, Glied für Glied, weil ihr Leben Vorrang vor seinem Leben hat. Sobald jedoch sein Kopf (oder sein ‚größerer Teil‘) aufgetaucht ist, darf er nicht berührt werden, denn wir legen kein Leben für ein anderes beiseite

Ohalot 7:6

Die Mutter und psychische Belastung

Es gibt keine einheitliche Ansicht darüber, welches Maß an psychischer Belastung seitens der Mutter erforderlich ist, um eine Abtreibung zu rechtfertigen.

Fast alle Rabbiner würden jedoch zustimmen, dass Abtreibung gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft dazu führen würde, dass die Mutter Selbstmord begeht. (Dies erfordert jedoch vermutlich, dass geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der psychischen Belastung in Betracht gezogen werden, bevor eine Abtreibung zulässig ist.)

Geringere psychische Belastung ist unwahrscheinlich, dass eine Abtreibung in den Augen der meisten Rabbiner zu rechtfertigen.

Vergewaltigung oder Inzest

Abtreibung wäre in diesen Fällen nur zulässig, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die Mutter in ausreichender Weise belasten würde, um ihre Gesundheit zu gefährden.

Rettung der Mutter vor dem Fötus

Ein verwandtes (aber subtil anderes) Argument beruht nicht auf der Priorität des Lebens oder der Persönlichkeit der Mutter, sondern auf der Klassifizierung des Fötus als ‚Rodef‘, ein ‚Verfolger‘, der das Leben der Mutter bedroht. Der Fötus kann daher in einem solchen Fall getötet werden, um zu verhindern, dass die Mutter getötet wird.

Der große jüdische Kommentator Maimonides (der auch Arzt war) schrieb:

Es ist ein negatives Gebot (Deut. 25:12) kein Mitleid mit dem Leben eines Angreifers (rodef) zu haben. Deshalb entschieden die Weisen, dass, wenn eine Frau in schweren Wehen ist, der Embryo entfernt wird, entweder durch Drogen oder Operation: weil es als einer angesehen wird, der sie verfolgt und versucht, sie zu töten.

Maimonides, MT, Hilkhot Rotzeah 1.9

Dieses Argument rechtfertigt es, etwas von hohem Wert (den Fötus) zu zerstören, weil es (aktiv) das Leben eines Menschen gefährdet. Die Menschlichkeit des Fötus wird abgewertet, weil der Fötus ein Leben bedroht.

Abtreibung um des Babys willen

Traditionell betrachtet das Judentum das Leiden, das ein abnormales Baby erleiden könnte, nicht als ausreichenden Grund, um eine Abtreibung zu rechtfertigen, und die meisten Rabbiner würden einem Fötus aus diesem Grund keine Erlaubnis geben, abgetrieben zu werden.

Einige Rabbiner würden jedoch in einem solchen Fall die Erlaubnis erteilen, wenn argumentiert wird, dass die Aussicht, ein deformiertes und leidendes Kind zu haben, der Mutter schwere psychische Probleme bereitet. Sie tun dies mit der Begründung, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Bedrohung für die Mutter darstellt.

Rabbi Moshe Feinstein (eine Autorität auf diesem Gebiet) entschied, dass das Screening von Embryonen verboten ist, wenn der einzige Zweck darin besteht, nach Geburtsfehlern zu suchen, die die Eltern dazu veranlassen könnten, eine Abtreibung zu beantragen. (Screening, damit der Fötus behandelt werden kann, wenn es ein Problem gibt, ist natürlich eine gute Sache.)

Ein anderer angesehener Rabbiner, Eliezar Waldenberg, hat jedoch vorgeschlagen, dass Abtreibung um des Babys willen manchmal zulässig ist.

Waldenberg akzeptiert Abtreibung im ersten Trimester eines Fötus, der mit einer Missbildung geboren würde, die ihn leiden lassen würde, und Abtreibung eines Fötus mit einem tödlichen Defekt wie Tay Sachs (ein genetischer Defekt, der insbesondere bei Asheknazi-Juden gefunden wurde) innerhalb der ersten beiden Trimester.

Einige Rabbiner haben vorgeschlagen, dass Abtreibung akzeptabel sein könnte, wenn Down-Syndrom festgestellt wird, oder wenn die Mutter deutsche Masern hat. Diese Ansicht ist umstritten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.